Grund- und Ersatz­versorgung

Allgemein & Baustrom


Grundversorger ist laut EnWG (§ 36 Abs. 2) das Energie­versorgungs­unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden (s. EnWG § 3 Nr. 22), die entweder Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen oder für den Eigenverbrauch für berufliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke bis zu maximal 10.000 kWh pro Jahr.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der im Preisblatt genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informations­plattform der deutschen Übertragungs­netzbetreiber unter www.netztransparenz.de.

Informationen zum Netzentgelt finden Sie auf unserer Internetseite unter dem Reiter Stromnetz – Netznutzung (§ 2 Abs. 3 Satz 4 StromGVV).


Die EG Rettenberg eG bietet die Grundversorgung zu den in den Preisblättern erwähnten Preisen und Bedingungen an:

Preisblatt Grundversorgung ab 01.06.2024
Preisblatt Grundversorgung ab 01.01.2024
Ergänzende Bedingungen GVV
Downloadlink GVV
Muster Abwendungsvereinb. Strom GVV
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