Die Grundversorgung umfasst die Stromlieferung an
Haushaltskunden* aus dem Niederspannungsnetz der Allgemeinen Versorgung.
Die EG Rettenberg ist Grundversorger im Netzgebiet der
Allgemeinen Versorgung. Die Allgemeinen Preise der Grundversorgung
entsprechen dem Allgemeinen Tarif.
*Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher,
die Energie überwiegend für den Energieverbrauch im Haushalt oder für
den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht
übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder
gewerbliche Zwecke kaufen.
Festlegung der Grundversorgung im Netzgebiet
der Elektrizitätsgenossenschaft
Rettenberg e. G. nach § 36 Abs. 2 EnWG zum 01.07.09 für
die nächsten 3 Jahre zu bestimmen: