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Elektrizitäts-Genossenschaft Rettenberg

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Grundversorgung:
 
Die Grundversorgung umfasst die Stromlieferung an Haushaltskunden* aus dem Niederspannungsnetz der Allgemeinen Versorgung.
Die EG Rettenberg ist Grundversorger im Netzgebiet der Allgemeinen Versorgung. Die Allgemeinen Preise der Grundversorgung entsprechen dem Allgemeinen Tarif.
*Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Energieverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

 

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Festlegung der Grundversorgung im Netzgebiet der Elektrizitätsgenossenschaft
Rettenberg e. G.

nach § 36 Abs. 2 EnWG zum 01.07.09 für die nächsten 3 Jahre zu bestimmen:

 
Gemeinde
 
Grundversorgung
 
Teilnetzbetreiber
 
Rettenberg EGR AÜW

   Oy-Mittelberg
 
AÜW
  
   EGR, EVOK, EGM

 

Hinweis:

 
 

Download

Verordnung (GVV)       150 KByte
     
Tarife, Grund- und Ersatzversorgung (§36 EnWG)    26 KByte
     
AllgäuStrom    84 KByte
     
Stromkennzeichnung    32 KByte
     
Infoblatt zum Umbau der Energiezukunft    290 KByte
 
 

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